Aufgaben

Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen unterstützen Kinder mit Behinderung und Entwicklungsstörungen im Rahmen der sonderpädagogischen Frühförderung.

  • Ziel der Frühförderung ist, Entwicklungsauffälligkeiten oder Behinderungen möglichst früh zu erkennen und das Kind bestmöglich in seiner individuellen Entwicklung so zu unterstützen und zu fördern, dass ein Höchstmaß an Gesunderhaltung, Aktivität und Teilhabe erreicht wird, um ein möglichst selbstständiges, unabhängiges und selbstbestimmtes Leben führen zu können.
  • Sonderpädagogische Frühförderung wird von Beratungsstellen an sonderpädagogischen Bildungs- und Beratungszentren durchgeführt, in denen Sonderpädagoginnen und -pädagogen mit unterschiedlichen fachlichen Schwerpunkten arbeiten. An einzelnen Standorten haben sich sonderpädagogische Beratungsstellen mit unterschiedlichen Schwerpunkten zu einem Frühförderverbund zusammengeschlossen und können damit ein breites Angebot für unterschiedliche Fragestellungen anbieten.
  • Frühförderung wird vom frühestmöglichen Zeitpunkt an angeboten, ist freiwillig und für Eltern kostenlos.
  • Die Beratungsstelle übernimmt auch die Beratung und Begleitung der Erziehungsberechtigten und anderer für die Erziehung des Kindes verantwortlichen Personen, sofern die Eltern dies wünschen.
  • Die Arbeit der Beratungsstelle endet mit der Aufnahme eines Kindes in den Schulkindergarten oder in eine Schule.